Für eine Übernachtung oder Konsumation im Innenbereich einer Berghütte ist in der Schweiz ab dem 13. September 2021 ein gültiges Covid-Zertifikat Pflicht. Dafür entfällt die Maskenpflicht. Das Zertifikat kann in der App oder in Papierform vorgeweisen werden.

Wenn du demnächst einen Hüttenbesuch planst, beachte daher folgende Punkte:

  • Besuche eine Hütte nur in gesundem Zustand.
  • Reserviere deinen Schlafplatz – ohne Reservierung keine Übernachtung, auch bei unbewartetem Betrieb.
  • Bringe selber mit: Hüttenschlafsack, Kissenbezug, Desinfektionsmittel resp. Seife, Handtuch und Schutzmasken.
  • Halte dich vor Ort an die geltenden Schutz- und Hygienemassnahmen.
  • Informiere dich vor jeder Tour, welche Regelungen in den Schutzhütten des vorgesehenen Tourengebiets gelten. Die Websites der Sektionen und Hütten geben dir Auskunft.
  • Bei unbewarteten Hütten gelten weiterhin die Hygiene- und Schutzmassnahmen.

Die ausgedehnte Zertifikatspflicht ist bis am 24. Januar 2022 befristet und gilt auch für Innenräumen von Bergrestaurants. Allerdings habe ich persönlich starke Zweifel daran, dass diese Regelung dort überall konsequent umgesetzt wird. Denn nur schon mit der Maskenpflicht nahmen es viele Bergwirte nicht so genau. Im Sommer habe ich jedenfalls kaum jemanden gesehen, der in Innenräumen von Bergrestaurants eine Maske getragen hat – weder Gäste noch das Personal. Wenn, dann waren es oftmals vor allem ausländische Gäste.

In Bergbahnen (noch) keine Pflicht

In Zügen und Bergbahnen gilt aktuell keine Zertifikatspflicht. In der kommenden Wintersaison erhalten aber möglicherweise nur Menschen mit einem Covid-Zertifikat Zugang zu den Bergbahnen. Der Verband Seilbahnen Schweiz erwägt nämlich laut Angaben seines Präsidenten mit dem Bund eine Zertifikatspflicht für Skigebiete. Ein Schweizer Skigebiet hat bereits eine Zertifikatspflicht für die Wintersaison angekündigt: Die Fideriser Heuberge im Kanton Graubünden verlangen für alle Aktivitäten und Betriebe im gesamten Skigebiet ein Zertifikat.

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