Das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Appenzell Innerrhoden hat ein Konzept zur langsamen Öffnung des touristischen Lebens im Alpstein erarbeitet.
Gemäss dem verabschiedeten Konzept werden die öffentlichen Parkplätze im Alpstein bis am 10. Mai 2020 weiterhin nur eingeschränkt genutzt werden können. Ab dem zweiten Lockerungsschritt, also ab dem 11. Mai 2020, werden alle öffentlichen Parkplätze in Wasserauen und in Brülisau wieder zur Verfügung stehen. Erst ab dem dritten Lockerungsschritt am 8. Juni 2020 dürfen auch die Überlaufparkplätze auf den Wiesen bei Bedarf wieder geöffnet werden. Ab diesem Zeitpunkt dürften auch die Bergbahnen den Betrieb wieder aufnehmen und die Berggasthäuser ihre Kapazitäten erhöhen können.
Mit der Öffnung der Bergrestaurants am 11. Mai 2020 wird das gastronomische Angebot wieder verfügbar. Voraussichtlich werden wegen des beschränkten Sitzangebots in den Gaststuben und auf den Terrassen in einzelnen Gasthäusern Speisen und Getränke zum Mitnehmen angeboten. Die Gastwirte haben entsprechende Abfallkonzepte für ihre Betriebe erarbeitet.
Einbezogen in das Konzept ist auch die Landwirtschaft mit ihren agrotouristischen Angeboten, insbesondere Alpwirtschaften und Alpkäsereien. Diese Betriebe müssen – ähnlich wie die Gastronomiebetriebe – über ein entsprechendes Schutzkonzept verfügen.
Derzeit sind Helferinnen und Helfern daran, die in den vergangenen Wochen vor allem im Raum Seealp vermehrt liegengebliebenen Abfälle einzusammeln und wilde Feuerstellen zu beseitigen.