In den Schweizer Bergen kommt es leider immer häufiger vor, dass Wandergruppen mehrere Hütten für die gleiche Nacht reservieren, schlussendlich aber nur die mit dem besten Wetter besuchen. Den anderen Hütten wird kurzfristig abgesagt – wenn überhaupt. «Es ist tatsächlich so, dass die Leute auch in den Bergen immer unverbindlicher werden», sagt der SAC-Hüttenverantwortliche Bruno Lüthi gegenüber Radio SRF.

Aus diesem Grund will der Schweizer Alpen-Club SAC jetzt seine Geschäftsbedingungen ändern. Heute können Gäste ihre Reservation bis um 18 Uhr des Vorabends stornieren, neu soll das nur noch zwei bis drei Tage vorher möglich sein. Eine Arbeitsgruppe formuliert derzeit einen Vorschlag, der dann bei den einzelnen SAC-Sektionen in die Vernehmlassung geht. Voraussichtlich im Juni 2020 entscheiden die Delegierten über die neue Regelung, die bei einem positiven Entscheid bereits im Juli 2020 in Kraft treten könnte. Ob die Gäste bei Nichteinhalten der Frist eine Busse bezahlen müssen, liege in der Verantwortung der einzelnen Hüttenwarte, heisst es beim SAC.

In der Schweiz zahlt man vor allem in grösseren Hütten eine Busse, wenn man seine Reservation zu spät oder gar nicht storniert. In der Monte-Rosa-Hütte im Wallis beispielsweise zahlt man bei Nichterscheinen ohne Abmeldung eine sogenannte “No-Show-Fee” in der Höhe von 45 Franken. «Manchmal reagieren die Gäste erstaunt, wenn wir ihnen dann die Rechnung schicken. Meist verstehen sie aber unsere Argumente und bezahlen», sagt Monte-Rosa-Hüttenwirt Killian Emmenegger gegenüber Radio SRF. Schwierig werde es mit Gästen, die nicht bezahlten. Der Aufwand für Mahnungen sei häufig unverhältnismässig gross.

Hotel-Reservationssystem als Lösung?

Die Alpen-Clubs in Deutschland, Österreich und Italien nutzen ein Reservationssystem, bei dem die Gäste ihre Kreditkarte angeben müssen, ähnlich wie bei Buchungsplattformen für Hotels. Wer ohne Abmeldung nicht erscheint, dem wird automatisch eine Gebühr auf der Karte belastet. So sind die Ausfälle der Hüttenwirte gedeckt. Laut Bruno Lüthi vom SAC ist dieses System aus rechtlichen Gründen in der Schweiz derzeit nicht möglich. Man arbeite aber mit Hochdruck an einer Schweizer Lösung, welche auch ab nächstem Sommer einsatzbereit sein sollte.


4 Kommentare zu „SAC-Hütten: Neue Storno-Regeln ab 2020

  1. Die Sache ist meiner Meinung nach klar: Wenn das Wetter auch noch 2 Tage vorher sehr unsicher ist und dann am Tag vorher starker Regen (oder Schnee in der Höhe) angesagt wird, ist es eine Frechheit, wenn man eine Gebühr bezahlen muss. Wenn es schlicht nicht möglich oder unveranwortlich ist, bei den Wetterbedingungen in die Hütte zu wandern, kann man auch kein Geld verlangen. Anders ist es natürlich bei Leuten, die einfach mal so zum Spass reservieren oder mehrere Hütten gleichzeitig. Da finde ich eine Gebühr absolut verständlich, denn dies wiederum ist eine absolute Frechheit jener Tourengänger.

    1. Hallo Thomas

      Wenn die Übernachtung nachweislich wegen schlechten Wetters nicht möglich ist, kann man auch kurzfristig noch stornieren, konkret bis 18 Uhr am Vorabend. Arikel 4.3 der SAC-Hütten-AGB: «Die No-show-Gebühr gemäss Art. 4.2 entfällt, wenn der Gast schriftlich mittels Belegen nachweist, dass die Beanspruchung der reservierten Dienstleistung wegen Wetterereignissen (bestätigte Unwetterwarnung von MeteoSchweiz bzw. Bestätigung der Erhöhung der Lawinengefahrenstufe
      gegenüber dem Vortag im Lawinenbulletin des SLF) für besagte Route und besagten Tag verunmöglicht wurde. Der/die Hüttenwart/in ist bis 18.00 Uhr am Vorabend der reservierten Übernachtung darüber zu informieren.»

      Alpine Grüsse
      Patrick

  2. Für mich wäre eine Neuregelung absolut ok. Wie es funktionieren wird, vorallem für Hütten die nicht ständig online sein können, wird sich zeigen.

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