Eine Nacht unter freiem Himmel, weit weg von Campingplätzen und Menschenmassen: Für viele Berggänger gehört das zu den schönsten Naturerlebnissen überhaupt. Gleichzeitig ranken sich um das Wildcampen zahlreiche Halbwahrheiten. Die einen sind überzeugt, es sei in der Schweiz grundsätzlich verboten. Andere behaupten, oberhalb der Waldgrenze dürfe man überall problemlos sein Zelt aufstellen. Beides stimmt so nicht.

Tatsächlich gibt es in der Schweiz keine schweizweit einheitliche Regelung. Je nach Kanton, Gemeinde, Grundeigentümer und Schutzgebiet gelten unterschiedliche Vorschriften.

Hinzu kommt, dass häufig zwei Begriffe durcheinandergebracht werden. Der Schweizer Alpen-Club (SAC) unterscheidet zwischen Campieren und Biwakieren. Als Campieren gilt das Übernachten im Zelt ausserhalb offizieller Campingplätze. Biwakieren bedeutet dagegen das Übernachten ohne Zelt, beispielsweise unter freiem Himmel oder in einem Biwaksack. Für ein ungeplantes Notbiwak gilt zudem eine besondere Situation: Es dient der Sicherheit und ist grundsätzlich zulässig.

Eine Person liegt bei Sonnenaufgang in einem blauen Schlafsack auf einer Isomatte auf einem Felsvorsprung.
Biwakieren bedeutet das Übernachten ohne Zelt, etwa im Schlafsack oder Biwaksack

Keine einheitlichen Regeln

Die rechtliche Lage ist in der Schweiz nicht einheitlich. Je nach Kanton, Gemeinde und Schutzgebiet gelten unterschiedliche Vorschriften. Wildcampen kann deshalb erlaubt, nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich oder ausdrücklich verboten sein. Vor einer Übernachtung lohnt es sich, die lokalen Bestimmungen abzuklären.

So sind zum Beispiel im Kanton Bern einzelne Übernachtungen oberhalb der Waldgrenze ausserhalb von Schutzgebieten grundsätzlich möglich. Im Tessin ist Wildcampen verboten, ausgenommen ist eine einzelne Biwaknacht oberhalb der Waldgrenze. In Graubünden existiert keine einheitliche kantonale Regelung. Dort können Gemeinden zusätzliche Vorschriften erlassen.

In Appenzell Innerrhoden wird wildes Campieren grundsätzlich nicht gern gesehen. Ein einfaches Biwak über Nacht wird jedoch oft toleriert, wenn vorher die Zustimmung des Grundeigentümers eingeholt beziehungsweise auf einer Alp mit dem zuständigen Sennen Rücksprache gehalten wird. Der Kanton strebt derzeit eine gesetzliche Regelung an, die diese Praxis ausdrücklich festhalten soll.

Der SAC empfiehlt grundsätzlich, auf bewirtschafteten Alpen vor einer Übernachtung das Einverständnis des Alp- oder Grundeigentümers einzuholen.

Wo Wildcampen tabu ist

Einige Gebiete sind besonders geschützt. Dort gelten in der Regel strenge Einschränkungen oder ein Campierverbot. Dazu gehören insbesondere:

  • der Schweizerische Nationalpark
  • eidgenössische Jagdbanngebiete
  • zahlreiche Naturschutzgebiete
  • Wildruhezonen, sofern entsprechende Schutzbestimmungen gelten
Foto des Schweizerischen Nationalparks, wo Wildcampen verboten ist.
Auch wenn es noch so schön wäre: Im Nationalpark ist Campieren verboten (Bild: Schweizerischer Nationalpark)

Vor jeder Tour lohnt sich deshalb ein Blick auf die Karten von Swisstopo sowie in die lokalen Vorschriften.

Oberhalb der Waldgrenze gilt kein Freipass

Der wohl hartnäckigste Irrtum lautet: Oberhalb der Waldgrenze ist Wildcampen automatisch erlaubt.

So einfach ist es nicht. Wenn keine gegenteiligen Regelungen bestehen, ist eine einzelne Übernachtung einer kleinen Anzahl Personen oberhalb der Waldgrenze meist unproblematisch, sofern sie rücksichtsvoll erfolgt. Ein generelles Recht, überall sein Zelt aufzustellen, ergibt sich daraus jedoch nicht. Auch dort können Schutzgebiete, Wildruhezonen oder kantonale beziehungsweise kommunale Verbote das Wildcampen einschränken oder untersagen.

Ein kleines grünes Trekkingzelt steht auf einer alpinen Wiese am Ufer eines türkisfarbenen Bergsees oberhalb der Waldgrenze.
Auch oberhalb der Waldgrenze gelten je nach Region unterschiedliche Vorschriften

Der richtige Platz entscheidet

Nicht nur die Rechtslage ist entscheidend. Auch die Sicherheit sollte bei der Wahl des Übernachtungsplatzes oberste Priorität haben. Verzichten sollte man auf Standorte:

  • unter steilen Felswänden mit Steinschlaggefahr
  • in Bach- oder Flussbetten sowie Mulden und Geländesenken, da sich dort bei Starkregen Wasser sammeln kann
  • in Lawinenzügen
  • auf exponierten Kuppen oder Graten bei Gewittergefahr

Ebenso wichtig ist ein Blick auf die Wetterprognose. Ein geeigneter Platz beeinträchtigt weder empfindliche Lebensräume noch ist er unnötigen Naturgefahren ausgesetzt.

Möglichst keine Spuren hinterlassen

Wer draussen übernachtet, trägt Verantwortung für die Natur. Der SAC empfiehlt, Wildtiere insbesondere während der Dämmerung und nachts nicht zu stören, keine Essensreste zurückzulassen und vorhandene Feuerstellen zu benutzen. Neue Feuerstellen zerstören die Vegetation oft über Jahre hinweg. Zudem sollten die lokalen Vorschriften sowie die aktuelle Waldbrandgefahr unbedingt beachtet werden.

Blick auf eine Feuerstelle aus einem Zelt.
Nutze wenn möglich nur bereits vorhandene Feuerstellen

Auch für die Notdurft gibt es klare Empfehlungen: Sie sollte mindestens 50 Meter von Gewässern entfernt verrichtet und vergraben werden. Toilettenpapier gehört anschliessend wieder in den Rucksack und nicht in die Natur.

Weitere Infos zum Toilettengang in freier Natur findest du hier.

Die wichtigsten Regeln auf einen Blick

Wer sich an einige einfache Grundsätze hält, schützt die Natur und vermeidet Konflikte:

  • Informiere dich vor der Tour über die lokalen Vorschriften.
  • Meide Schutzgebiete und Wildruhezonen.
  • Respektiere Grundeigentümer und bewirtschaftete Alpen.
  • Wähle einen sicheren Lagerplatz.
  • Prüfe Wetter und Naturgefahren sorgfältig.
  • Hinterlasse keinen Abfall.
  • Benutze möglichst bestehende Feuerstellen und beachte Feuerverbote.
  • Hinterlasse den Platz so, dass niemand erkennt, dass du dort übernachtet hast.

Eine Nacht in den Bergen kann ein eindrückliches Naturerlebnis sein. Damit das auch künftig möglich bleibt, braucht es Rücksicht auf Landschaft, Wildtiere und andere Berggänger. Wer sich an die Regeln hält, schützt nicht nur die Natur, sondern trägt auch dazu bei, dass das Biwakieren und Campieren in den Bergen langfristig akzeptiert bleiben.

Quellen: Schweizer Alpen-Club (SAC), Bundesamt für Umwelt (BAFU), Swisstopo sowie die kantonalen Wildcamping-Übersichten.


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