Das Wanderweg-Netz der Schweiz ist über 60’000 Kilometer lang – 20’000 Kilometer davon sind Bergwanderwege. Im Vergleich: Das schweizerische Strassennetz umfasst 71’500 km , das Schienennetz etwa 5500 km. Zudem sind die Wanderwege in der Schweiz durch die Bundesverfassung, das Bundesgesetz sowie eine Verordnung über Fuss- und Wanderwege (FWG) rechtlich geschützt.

Nun hat sich offenbar im Laufe der vergangenen Jahre die Schrittgeschwindigkeit der Wanderer geändert, sodass die Zeitangaben auf den Wegweisern oft nicht mit der tatsächlichen Marschgeschwindigkeit vieler Berggänger übereinstimmen. In der Regel sind Wanderer heutzutage schneller unterwegs. Deshalb sollen nun alle Zeitangaben auf den Wanderwegweisern überprüft und angepasst werden.

Mehr zur Erneuerung der Zeitangaben auf Wanderwegweisern im Beitrag der Tagesschau vom 16.09.2012.

Faustregel:

Der Schweizer Alpen-Club SAC rechnet in seinen Ausbildungshandbüchern sowohl bei Sommer- wie Wintersportarten mit 4 km Horizontaldistanz pro Stunde sowie mit 400 Höhenmetern pro Stunde im Aufstieg. Dies sind Leistungen, die von regelmässigen (Berg-)Wanderern und Bergsteigern erwartet werden.

Zeit in Stunden = (Höhendifferenz in m / 400) + (Horizontaldistanz in km / 4)

Je nach dem addiert man auch eine Stunde Zeit pro 800 Höhenmeter Abstieg. Dies gilt besonders für ältere Menschen oder mühsames Gelände.

Diese alpinistischen Gehzeiten sind besonders von der Steigung und den Höhenmetern und nicht von der Entfernung beeinflusst. Im extremeren Gelände sind deshalb die Zeiten für den Aufstieg und den Abstieg auf der selben Route auf den Wegweisern unterschiedlich angegeben. So lässt sich ein Abbruchpunkt einer Tour besser ermitteln. Diese Faustregeln gelten aber nur, solange keine technischen Schwierigkeiten vorliegen wie zum Beispiel Passagen, die geklettert werden müssen, oder wenn sie mit Standplatzsicherung begangen werden.

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